Rückerstattungs- und Annullierungsrichtlinien
1. Grundsatz der Verbindlichkeit
Gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) stellt die Buchung eines Workshops einen rechtsgültigen Vertragsschluss dar. Mit der Bestätigung der Buchung durch den Veranstalter (eigenesparfum.ch) erwächst dem Kunden eine Zahlungspflicht. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für online gebuchte Dienstleistungen existiert im Schweizer Recht nicht.
2. Annullierung durch den Kunden (Rücktritt)
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist ausschliesslich unter Einhaltung der nachfolgenden Kostenfolgen zulässig. Die Fristen berechnen sich pro rata temporis bis zum Zeitpunkt des Workshop-Beginns:
-
Bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: Der Kunde wird von seiner Zahlungspflicht befreit; bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
-
29 bis 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: Es besteht ein Anspruch des Veranstalters auf ein Reuegeld in Höhe von 50 % des vereinbarten Kursentgelts.
-
Weniger als 20 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: Bei einem Rücktritt in diesem Zeitraum oder bei Nichterscheinen (No-Show) bleibt das volle Kursentgelt (100 %) geschuldet. Ein Anspruch auf Rückerstattung ist ex lege ausgeschlossen.
3. Ersatzteilnehmer und Übertragbarkeit
Der Kunde ist berechtigt, bis unmittelbar vor Workshop-Beginn eine Ersatzperson zu benennen, welche in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt. Hierfür fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Die ursprüngliche Zahlungspflicht des Kunden erlischt erst mit dem definitiven Eintritt und der Identifikation der Ersatzperson.
4. Härtefallregelung (Krankheit/Unfall)
Krankheit, Unfall oder sonstige persönliche Verhinderungsgründe des Kunden liegen in dessen persönlicher Risikosphäre und entbinden nicht von der Zahlungspflicht. Es erfolgt keine Barauszahlung.
-
Kulanzregelung: Gegen Vorlage eines ärztlichen Attests gewährt der Veranstalter dem Kunden das Recht, den Workshop zu einem späteren Zeitpunkt gegen eine Zuzahlung von 50 % des regulären Preises erneut zu buchen. Ein Rechtsanspruch auf diese Kulanzleistung besteht nicht.
5. Absage durch den Veranstalter
-
Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Workshops bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (4 Personen) bis spätestens 7 Tage vor Durchführung abzusagen.
-
Höhere Gewalt: Bei Vorliegen unvorhersehbarer, von aussen kommender Ereignisse, die auch durch äusserste Sorgfalt nicht abwendbar waren (z. B. Naturereignisse, Epidemien, behördliche Sperrungen), entfällt die Leistungspflicht des Veranstalters.
-
Rechtsfolge: In den vorgenannten Fällen werden bereits geleistete Zahlungen nach Wahl des Kunden entweder vollumfänglich zurückerstattet oder in Form eines Wertgutscheins angerechnet. Weitergehende Haftungsansprüche, insbesondere der Ersatz von Aufwendungen für Reisekosten, Unterkunft oder entgangenen Gewinn, werden im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen.
6. Gutscheine
Gutscheine gelten als Inhaberpapiere. Eine Rückgabe gegen Barauszahlung ist vollumfänglich ausgeschlossen. Die Gültigkeit ist gemäss Art. 127 OR befristet (sofern nicht anders vermerkt: 1 Jahr ab Ausstellungsdatum).
